Diesen Beitrag muss ich unbedingt korrigieren hinsichtlich des Geltungsbereiches des §1631 (2) BGB! Ich möchte meine LeserInnen um Entschuldigung bitten, dass ich aufgrund meines bisherigen und auf Erfahrung beruhenden Wissens behauptet habe, das "Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung" bezöge sich nur auf die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und nicht auf Dritte. Das stimmt so nicht ganz - jedenfalls theoretisch -, wie ich gleich erläutern möchte.
Das
Recht auf gewaltfreie Erziehung markiert die "Grenzen der Personensorge". Dort wo einst
Züchtigung geboten, dann zumindest nicht verboten war, ist sie nun
untersagt. Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat sich das Gesetz ein paar
Mal gewandelt (nicht uninteressant und hier nachzulesen)
bis zur Fassung aus dem Jahr 2000:
„Kinder
haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind
unzulässig.“ (§1631(2) BGB)
Die "Personensorge" bezieht sich in erster Linie auf die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, es ist "auch anderen Aufsichtspersonen untersagt, einem Kind eine (seelische) Verletzung zuzufügen".
Die Aufsichtspflicht ist Teil der Personensorge und liegt somit laut Gesetz bei den Personensorgeberechtigten. Mit der Anmeldung im Kindergarten "übernimmt der Träger durch den Aufnahmevertrag ausdrücklich oder stillschweigend auch die Aufsichtspflicht über das Kind. Da er die Aufsichtspflicht nicht selbst ausüben kann, überträgt er sie ausdrücklich oder stillschweigend auf die Kindergartenleiterin und das übrige Personal".
Somit gelten "die Grenzen des elterlichen Sorgerechts (gewaltfreie Erziehung, straf-rechtliche Verbote, ...) auch für die Kindertageseinrichtungen".
Die Aufsichtspflicht ist Teil der Personensorge und liegt somit laut Gesetz bei den Personensorgeberechtigten. Mit der Anmeldung im Kindergarten "übernimmt der Träger durch den Aufnahmevertrag ausdrücklich oder stillschweigend auch die Aufsichtspflicht über das Kind. Da er die Aufsichtspflicht nicht selbst ausüben kann, überträgt er sie ausdrücklich oder stillschweigend auf die Kindergartenleiterin und das übrige Personal".
Somit gelten "die Grenzen des elterlichen Sorgerechts (gewaltfreie Erziehung, straf-rechtliche Verbote, ...) auch für die Kindertageseinrichtungen".
Jedoch ist bemerkenswert zu wissen: Das Konzept „Kindeswohlgefährdung“
geht von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten als Quelle einer
Gefährdung aus. Im Zusammenhang mit dem Stichwort "gewaltfreie Erziehung" laut § 1631 (2) BGB wird betont, dass auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII), eine entsprechende Änderung im "§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie" erfolgt ist, dass nämlich Eltern Wege aufgezeigt werden sollen, "wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können". Zeigt: "Gewaltfreie Erziehung" ist mit "Eltern" assoziiert.
Das Jugendamt ist bezüglich des Kindeswohls als Wächteramt zuständig. Das Konzept „Kindeswohlgefährdung“ geht nicht primär auch von anderen Quellen einer Gefährdung aus, z. B. in Schulen tätigen Menschen. Für Gewalt, die junge Menschen in Schulen erfahren, ist das Jugendamt nicht zuständig (laut eigener Aussage, die mir von mehreren Familien schon berichtet wurden).
Das Jugendamt ist bezüglich des Kindeswohls als Wächteramt zuständig. Das Konzept „Kindeswohlgefährdung“ geht nicht primär auch von anderen Quellen einer Gefährdung aus, z. B. in Schulen tätigen Menschen. Für Gewalt, die junge Menschen in Schulen erfahren, ist das Jugendamt nicht zuständig (laut eigener Aussage, die mir von mehreren Familien schon berichtet wurden).
Wäre
dieses Recht dem Menschen zugeordnet, müsste jeder junge Mensch sein
Recht auf gewaltfreie Erziehung gegenüber jedem "Erziehenden"
geltend machen können... Ein Jugendamt, dem es um das Wohl des
jungen Menschen geht, müsste ihn/sie eigentlich genau dabei
unterstützen...
Mir scheint es wichtig anzumerken, dass gesetzlich auch verankert ist, dass Mütter und Väter nicht dulden dürfen, wenn das Recht auf Gewaltfreiheit durch Dritte verletzt wird bzw. verpflichtet sind, eine Gefährdung durch Dritte abzuwenden. Aus meiner beruflichen Praxis weiß ich, dass dies nicht selten zu Zwickmühlen führen kann, in denen sehr sorgfältige Überlegungen zum Umgang damit ratsam sind.
Mir scheint es wichtig anzumerken, dass gesetzlich auch verankert ist, dass Mütter und Väter nicht dulden dürfen, wenn das Recht auf Gewaltfreiheit durch Dritte verletzt wird bzw. verpflichtet sind, eine Gefährdung durch Dritte abzuwenden. Aus meiner beruflichen Praxis weiß ich, dass dies nicht selten zu Zwickmühlen führen kann, in denen sehr sorgfältige Überlegungen zum Umgang damit ratsam sind.
Darüber hinaus: Es ist schon interessant, dass es einen §1631(2) braucht.
Wir
haben einen Artikel 1 im Grundgesetz:
(1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Wir
haben einen Artikel 2 im Grundgesetz:
(1)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und
nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz
verstößt.
(2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur
auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Wir
haben einen Artikel 3 im Grundgesetz:
(1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2)
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Einzig
fehlend und notwendig ist eine Ergänzung in Satz 3 (und zwar
entgegen aller irrigen Behauptungen und Bemühungen, wir bräuchten
„Kinderrechte“ im Grundgesetz, mit denen wir eine ohnehin
bestehende Diskriminierung noch mehr verankern!):
Niemand
darf wegen seines
Alters, seines
Geschlechtes, seiner Abstammung ... benachteiligt oder bevorzugt
werden. ...
Dann
erübrigte sich der §1631(2) bzw. könnte die Neufassung 2020
werden:
Menschen
– insbesondere auch die jungen Menschen unter 18 Jahren - haben ein
Recht auf ein gewaltfreies Leben. Körperliche Bestrafungen,
seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind –
selbstverständlich – unzulässig!
Um
die Haltung all jener Menschen zu erforschen und zu reflektieren, die
diese ethische Haltung nicht erkennen und verstehen können (oder
wollen), müssen wir Beispiele und Erlebnisse zusammentragen, die ihr
Menschen da draußen tagtäglich wahrnehmt und erlebt.
Junge
Menschen sind nicht verschont von (körperlichen) Bestrafungen,
seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen – im
Gegenteil scheinen diese im Namen der Erziehung in der Praxis (teilweise sogar wieder
vermehrt) erlaubt oder gar geboten zu sein (nicht gesetzlich, aber "fachlich"). Ja, und gerade auch in Krippen, Kitas und Schulen...
*
* *
Mein
Wunsch ist es, die Vielfalt erzieherischer Gewalt sichtbar zu machen,
unter der heranwachsende Menschen täglich zu leiden haben. Schreibt mir Eure selbst erlebten oder
gehörten Anekdoten, Geschichten, Erlebnisse, Erfahrungen an
erziehungsgewaltreport@gmx.net
(Adressat bin ich und interessierte EinsenderInnen werden über die weitere Entwicklung des Projektes informiert.)
(Adressat bin ich und interessierte EinsenderInnen werden über die weitere Entwicklung des Projektes informiert.)
* * *
Und für die, die es noch nicht kennen und/oder noch mitmachen wollen:
Und trotzdem geschieht jeden Tag das Unglaubliche.
AntwortenLöschenKINDERKLAU?!!!!!!!!😮🤐🙄
also, es ist vielleicht noch nicht gewalt, aber es ist auf jeden fall dämlich: in der grundschule meines sohnes gibt es für gutes sozialverhalten "sonnenpunkte". wer 10 sonnenpunkte hat, braucht einmal keine hausaufgaben zu machen. womit allen schülern klar wird: hausaufgaben sind was doofes. ( kann man ja auch so sehen, aber dann sollte man auch keine aufgeben.) es führt dazu, dass manche kinder sich nicht gegen andere wehren, weil sie ja "lieb" sein wollen.
AntwortenLöschenumgekehrt die "störer": ihr name wird, für das kind selbst und alle anderen sichtbar an eine dunkle gewitterwolke geheftet. sie nennen das "visualisieren" des eigenen verhaltens. ich nenne es stigmatisierung.
irgendwie dachte ich, wir wären schon weiter...
Ja, das ist auch eine Form von Gewalt, die sich mittlerweile großer "Beliebtheit" erfreut.
LöschenDanke für das Teilen der traurigen Geschichte.
toller Blog. Alle Menschen sind gleich und Kinder haben auch das Recht auf Bildung. Jetzt gibt es viele freie Erziehung für das Kind Feind helfende Kinder.
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