Donnerstag, 23. Juni 2022

Psychologe bei Schulverweigerung gesucht!

by Pixabay

"Hilfe! Mein Kind will nicht (mehr) zur Schule!"

Da in Deutschland Schulpflicht herrscht, kann eine solche Äußerung Not und Ratlosigkeit in Familien auslösen.

Wie ernstzunehmend ist so eine Aussage eigentlich? Fällt sie aus einer momentanen (Un)Lust und Laune heraus oder steckt mehr dahinter? Manchmal fallen Zuschreibungen wie Schulangst oder Schulphobie - sind sie wirklich passend? Aus meiner Erfahrung heraus ist es wichtig, sehr genau hinzuschauen und keine schnellen Urteile und pauschalen "Diagnosen" zu fällen.

Zwei hintergründige Arten von Vorgeschichten sind mir aufgefallen. In den meisten Fällen durchlaufen junge Menschen eine mehr oder weniger lange Schullaufbahn, die sie als leidvoll erleben, als derart zunehmend leidvoll, dass sie sich schließlich dem Schulbesuch verweigern. Diese jungen Menschen empfinden sich eher als Opfer der Umstände, oft verbunden mit einem starken Gefühl von Hilflosigkeit oder auch von "Nicht-richtig-sein". Eine zunehmende Zahl junger Menschen empfindet jedoch ein Gefühl von Ablehnung aus einem anderen Selbstverständnis heraus: Sie empfinden sich nicht als Opfer, sondern als (Mit-)Gestaltende des eigenen Lebens, was die eigenen Bildungsbedürfnisse und -prozesse mit einschließt.

Ganz gleich, welcher Hintergrund vorliegt, so wäre ein junger Mensch in seinem Erleben und Urteilen ernst zu nehmen und in einen Lösungsprozess selbstverständlich einzubeziehen. Dies geschieht leider jedoch zu selten. Schlimmer noch kommt es oft an einem Punkt, an dem "die Schule" nicht mehr weiter weiß, zu Sanktionierung und auch nicht selten zu Pathologisierung.

Wenn ein junger Mensch in Deutschland entschieden Nein zur Schule sagt, kann dieser Zustand nicht nur Mütter und Väter, sondern auch die damit befassten Menschen in Schulen, Beratungsstellen, Behörden, Gerichten in eine wirkliche Zwickmühle bringen, in ein nicht auflösbares Dilemma.
Es lässt sich beobachten, dass es spätestens hier oft zu Akten von Gewalt kommt: in Form von Vorwürfen, Schuldzuweisungen und Unterstellungen, bedrängenden Fragen und Behauptungen bis hin zu bedrohenden Aussagen und Androhung von Maßnahmen (z.B. Sorgerechtsentzug, Buß- und Zwangsgeld, (kinder)psychiatrische Unterbringung/Behandlung).
Mindestens wird jedenfalls nicht selten empfohlen einen Psychologen aufzusuchen.
Bei Bedarf finden Sie unter Kontakt/Impressum meine Kontaktdaten. Zu meinen Beratungskonditionen finden Sie Informationen unter Angebote und Leitstungen.