Montag, 16. September 2019

Das Tabu der erzieherischen Gewalt außerhalb der Familie

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch §1631(2) und bezieht sich auf die elterliche Sorge. Junge Menschen haben also ein Recht darauf, von elterlicher Gewalt verschont zu bleiben. Ob und in welchem Rahmen und Umfang ihnen dieses in der Praxis tatsächlich zugestanden wird, steht auf einem anderen Blatt, das Gesetz jedoch billigt ihnen das Recht auf Gewaltfreiheit zu...
Was ist jedoch mit der Gewalt sogenannter Dritter? Erzieherische Gewalt außerhalb der Familie ist ein großes Tabu! Was ist mit Gewalt seitens Menschen, die innerhalb der Institutionen – Schulen, Kitas usw. – erziehen, fördern, beschulen, beaufsichtigen usw.? Haben „Kinder“ dort ebenfalls ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und darauf, von seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen verschont zu bleiben? Bleiben sie verschont?
Im nahen wie im weiteren Umfeld höre ich Geschichten, die zusammengetragen werden müssten, um diese Frage gebührend zu beantworten und aufzuzeigen, wie es um die (normale) erzieherische Gewalt gegenüber jungen Menschen steht. Jeden, der seine Erfahrungen und Beispiele einbringen möchte, lade ich ein, mir davon zu berichten.
Welche Situationen erlebt ihr, sehr ihr, hört ihr, die in euren Augen Gewalt sind?
Wenn Du ein junger Mensch bist: Erlebst Du Bestrafung, seelische Verletzungen oder entwürdigende Maßnahmen?
Wenn Du Mutter oder Vater bist oder jemand anders, der junge Menschen im privaten oder beruflichen Leben um sich hat: Was siehst Du, nimmst Du wahr, wird Dir erzählt, was Du als Gewalt ansiehst?
* * *
Mein Wunsch ist es, die Vielfalt erzieherischer Gewalt außerhalb der Familie sichtbar zu machen, unter der Kinder und Jugendliche täglich zu leiden haben. Teilt diese Einladung mit anderen. Schreibt mir Eure selbst erlebten oder gehörten Anekdoten, Geschichten, Erlebnisse, Erfahrungen an
erziehungsgewaltreport@gmx.net
(Adressat bin ich und interessierte EinsenderInnen werden über die weitere Entwicklung des Projektes informiert.)
* * * 
Hier ein Auszug aus dem Aufruf „Gewalt? Ohne mich!“

Buy Me a Coffee at ko-fi.com

1 Kommentar:

  1. Was ist jedoch mit der Gewalt sogenannter Dritter? <<< Darum haben sich die Eltern zu kümmnern, wer denn sonst?

    Hilfreich ist das Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/handbuch-kindeswohlgefaehrdung-nach---1666-bgb-und-allgemeiner-sozialer-dienst--asd-/86738

    AntwortenLöschen